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Konflikte: Motor für eine lebendige Arbeitskultur und Gesellschaft?
Konflikte im beruflichen und privaten Kontext werden oft als reine Belastung empfunden. Doch bei genauerem Hinsehen sind sie unverzichtbare Wegweiser: Sie zeigen u.a. an, wo Strukturen nicht mehr passen oder Erwartungen auseinandergehen.
In dieser BZ widmen wir uns der Frage, wie Konflikte im beruflichen und gesellschaftlichen Kontext konstruktiv bearbeitet werden können.
Wir betrachten den Betrieb als Übungsfeld für unser gesellschaftliches Miteinander. Wer lernt, Interessenunterschiede im Job fair auszuhandeln, trainiert eine demokratische Kernkompetenz.
Wir erproben praxisnahe Methoden der Kommunikation und Schlichtung, untersuchen die Benefits einer offenen Fehlerkultur und beschäftigen uns mit dem respektvollen Umgang unterschiedlicher Werte in Teams.
Anstatt Konflikte zu unterdrücken oder auszusitzen, nutzen wir die in ihnen steckende Energie als Motor für eine lebendige Arbeitskultur und einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt.
In dieser BZ widmen wir uns der Frage, wie Konflikte im beruflichen und gesellschaftlichen Kontext konstruktiv bearbeitet werden können.
Wir betrachten den Betrieb als Übungsfeld für unser gesellschaftliches Miteinander. Wer lernt, Interessenunterschiede im Job fair auszuhandeln, trainiert eine demokratische Kernkompetenz.
Wir erproben praxisnahe Methoden der Kommunikation und Schlichtung, untersuchen die Benefits einer offenen Fehlerkultur und beschäftigen uns mit dem respektvollen Umgang unterschiedlicher Werte in Teams.
Anstatt Konflikte zu unterdrücken oder auszusitzen, nutzen wir die in ihnen steckende Energie als Motor für eine lebendige Arbeitskultur und einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Dozent:in
Jörg Kemna
Anerkennung:
Bildungszeit Bremen, Bildungsurlaub Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.